Das "Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hat eine Petition gegen die Diskriminierung der Hochschulwissenschaft im Urheberrecht gestartet. In der Begründung ist u.a. zu lesen:
"Das Recht von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen, ihre öffentlich geförderten Werke nach einer kommerziellen Erstveröffentlichung zweitveröffentlichen zu dürfen, ist seit Anfang 2014 im deutschen Urheberrechtsgesetz verankert. Dieses neue Recht ist eine wichtige Errungenschaft, obgleich es in manchen Details unzureichend ist. So ist z.B. die Frist mit 12 Monaten nach der Erstveröffentlichung zu lang und berücksichtigt werden nur Publikationen in Zeitschriften, nicht aber solche in Konferenz-Proceedings oder anderen Sammelbänden geschweige denn Monographien. Keinesfalls akzeptabel ist, dass nur solche Forschungen bzw. solche Werke von diesem Recht betroffen sind, 'die im Rahmen der öffentlichen Projektförderung oder an einer institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden' (so in der Begründung zum Gesetz). Insbesondere die mit Grundmitteln finanzierte Forschung an den Hochschulen bleibt damit von diesem Recht ausgeschlossen. Dieser Ausschluss wurde von der früheren Bundesregierung dadurch begründet (und vom Bundestag akzeptiert), dass bei der Drittmittel- und institutionellen Forschung 'das staatliche Interesse an einer Verbreitung der Forschungsergebnisse besonders hoch' sei (ebenfalls in der Begründung). Wir, die Unterzeichner, halten diese Begründung der Ungleichbehandlung für nicht akzeptabel und die Differenzierung deshalb für verfassungswidrig."
Petition: "Protest gegen die Diskriminierung der Hochschulwissenschaft im Urheberrecht"