Zweitveröffentlichungen

Was ist eine Zweitveröffentlichung? Was ist zu beachten? Wie können Angehörige der Universität Stuttgart zweitveröffentlichen?

Was sind Zweitveröffentlichungen?

Bei einer Zweitveröffentlichung werden Forschungsbeiträge, welche bereits auf einem anderen Weg publiziert worden sind (z.B. bei einem Verlag), zusätzlich auf einem Open-Access-Repositorium veröffentlicht. Das kann insbesondere dazu dienen, von Publikationen, die bisher nur Closed Access veröffentlicht worden sind, eine weltweit frei verfügbare Version dauerhaft zugänglich zu machen.
Man spricht dabei auch vom "Grünen Weg" des Open Access (Green Open Access).

Eine Zweitveröffentlichung erfolgt oft auf institutionellen oder disziplinären Repositorien. Sie kann parallel zur Erstveröffentlichung oder auch zeitversetzt erfolgen.

Was muss ich beachten?

Ob Sie ein Dokument, das Sie bereits an anderer Stelle publiziert haben, zweitveröffentlichen können, hängt von den Vereinbarungen ab, die Sie mit dem Verlag getroffen haben. Verlage beanspruchen in der Regel das ausschließliche Nutzungsrecht und halten dies entsprechend im Vertrag fest. Im Falle eines solchen Vertrages haben Sie Ihr einfaches Nutzungsrecht verloren.

Allerdings zeigen sich viele Verlage zunehmend offener gegenüber der Zweitveröffentlichung wissenschaftlicher Publikationen auf institutionellen Repositorien. Sie erlauben diese allerdings meistens nur unter bestimmten Vorgaben, die im Autorenvertrag und/oder in der jeweiligen Sharing-Policy aufgeführt sind.

Schauen Sie sich deshalb bitte die Verlagsbedingungen in Bezug auf eine elektronische Zweitveröffentlichung bzw. Selbstarchivierung genau an und prüfen Sie, ob eine solche gestattet ist.
Achten Sie auch darauf, welche Version (z.B. Accepted Version, Published Version) Sie für die Zweitveröffentlichung verwenden können und ob diese erst nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist (Embargo) erfolgen kann.

Die SHERPA/RoMEO-Liste gibt Auskunft darüber, welche Verlage unter welchen Bedingungen eine Zweitveröffentlichung auf Repositorien bzw. eine Selbstarchivierung gestatten. Sie ist jedoch nicht rechtsverbindlich, es gilt im Zweifel immer der Verlagsvertrag.

SHERPA/RoMEO-Liste

Gesetzliches Zweitveröffentlichungsrecht

Unabhängig von den Regelungen im Verlagsvertrag erlaubt das geänderte Urheberrechtsgesetz (§ 38(4) UrhG) seit dem 1. Januar 2014 den Autor*innen unter bestimmten Voraussetzungen eine Zweitveröffentlichung ihrer Publikationen.

  • Die Erstveröffentlichung ist im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden.
  • Und sie wurde in einem mindestens zweimal jährlich erscheinenden Periodikum veröffentlicht (z.B. Zeitschriften, Sammlungen).
  • Die Zweitveröffentlichung darf frühestens 12 Monate nach der Erstveröffentlichung erfolgen.
  • Es darf nur die vom Verlag akzeptierte Manuskriptversion öffentlich zugänglich gemacht werden.
  • Die Quelle der Erstveröffentlichung muss bei der Zweitveröffentlichung angegeben werden.
  • Und die Zweitveröffentlichung darf keinem gewerblichen Zweck dienen.

Wie können Angehörige der Universität Stuttgart zweitveröffentlichen?

Als Angehörige der Universität Stuttgart können Sie die Zweitveröffentlichungen Ihrer Aufsätze und sonstigen Forschungsbeiträge gerne über OPUS publizieren. Der Publikationsserver der Universität Stuttgart bietet alle Voraussetzungen für eine Zweitveröffentlichung.

Insbesondere, wenn die Gebühren für einen Open-Access-Artikel mit Mitteln aus dem Publikationsfonds der Universität Stuttgart beglichen wurden, sollte der geförderte Artikel in OPUS eingebracht werden. Aber auch wenn der Publikationsfonds nicht in Anspruch genommen wird, möchten wir die Autor*innen der Universität Stuttgart darum bitten, ihre Publikationen in OPUS einzubringen.

Vorgehensweise und Informationen zu Dokumentarten sowie Dateien

Projekt DeepGreen

Die Universitätsbibliothek Stuttgart nimmt als Betreiberin des Publikationsservers OPUS am Projekt DeepGreen teil.

Mit Hilfe einer zentralen "Datendrehscheibe" werden Publikationen, die Open Access publiziert werden oder auf dem grünen Weg zweitveröffentlicht werden können, von den teilnehmenden Verlagen (u.a. MDPI, Frontiers, DeGruyter, Wiley) eingesammelt und an zur Zweitveröffentlichung berechtigte institutionelle Repositorien verteilt.

Dabei werden die von den Verlagen zur Verfügung gestellten Volltexte und Metadaten der Publikationen von Autor*innen der Universität Stuttgart automatisiert an unseren Publikationsserver OPUS geliefert und können damit zweitveröffentlicht werden.

Den Autor*innen der Universität Stuttgart entsteht dabei kein zusätzlicher Arbeitsaufwand.

DeepGreen

Universitätsbibliothek Stuttgart

 

Open-Access-Team

Holzgartenstr. 16, 70174 Stuttgart

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