Auf Antrag Baden-Württembergs hat der Bundesrat die Einführung eines "Zweitveröffentlichungsrechts" für das wissenschaftliche Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen beschlossen. Open Access ist für Wissenschaftsministerin Bauer ein wichtiger Beitrag zur rascheren Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis.