Übernahme von Artikelgebühren

Open-Access-Publikationsfonds

Open-Access-Publikationsfonds

Aus dem Open-Access-Publikationsfonds stehen den Forscherinnen und Forschern der Universität Stuttgart zentrale Mittel zur Finanzierung ihrer Open-Access-Veröffentlichungen zur Verfügung.

Erstattet werden auf Antrag bis 2.400 Euro (brutto) für Artikel in wissenschaftlichen Fachzeitschriften, die im Publikationsmodell des Gold Open Access erscheinen. Die neue Kostenobergrenze gilt ab dem 16.05.2022. Es werden auch anteilig Artikelgebühren übernommen, wenn sie 2.400 Euro übersteigen.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Stuttgart werden damit weiterhin bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in Open-Access-Zeitschriften unterstützt. Eine Liste der durch den Open-Access-Publikationsfonds bereits geförderten Artikel haben wir für Sie zusammengestellt.

Voraussetzung zur Übernahme der Artikelgebühren

Volle Kostenerstattung (100 Prozent). Es müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:

  1. Eine Angehörige/ein Angehöriger der Universität Stuttgart ist als "submitting author" oder "corresponding author" für die Bezahlung der Artikelgebühren verantwortlich.

  2. Es können nur Artikel in originären Open-Access-Zeitschriften ("Goldener Weg") gefördert werden, die im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren (peer review) anwenden. Eine Übersicht solcher Zeitschriften liefert z.B. das DOAJ – Directory of Open Access Journals.

  3. Artikel in prinzipiell subskriptionspflichtigen Zeitschriften (Hybrid Journals) sind nicht förderfähig. Dabei handelt es sich um Zeitschriften, in denen nicht nur Open-Access-, sondern auch Closed-Access-Artikel erscheinen.

  4. Die Artikelgebühren dürfen eine Höhe von maximal 2.400 Euro (inkl. MWSt.) pro Artikel nicht übersteigen.

  5. Mirror-Journals sind nicht förderfähig. Zur Definition von Mirror Journals vgl. die DOAJ-Seite "Guide to applying" (Abschnitt "Additional criteria for some journal types").

Bitte beachten Sie auch die neuen Förderbedingungen 2023.

Eine Erstattung von Artikelgebühren von mehr als 2.400 Euro (inkl. MWSt.) ist anteilig möglich.

Bei den Verlagen Springer Nature und Wiley kann ohne Antrag eingereicht werden, auch bei Hybrid-Zeitschriften. Über die DEAL-Verträge erfolgen Rechnungslegung und Finanzierung zentral.

Antrag auf Kostenübernahme von Artikelgebühren (APCs)

Autorinnen und Autoren melden ihre eingereichte Publikation als "submitting" bzw. "corresponding author" per Online-Formular an das Open-Access-Team der Universitätsbibliothek. Die weitere Vorgehensweise haben wir für Sie in einem PDF zusammengefasst.

Als Unterstützungsmaßnahme zusätzlich zum Open-Access-Publikationsfonds hat die Universität Stuttgart Fördermitgliedschaften und weitere Vereinbarungen mit Verlagen abgeschlossen. Diese erleichtern Ihnen als Autorinnen und Autoren einerseits die organisatorische Abwicklung der Publikation Ihrer Forschungsergebnisse (zentrale Rechnungslegung etc.), darüber hinaus bieten andererseits einige der Vereinbarungen auch Rabattierungen im Hinblick auf die Artikelgebühren (APCs).

Wenn die Artikelgebühren für einen Open-Access-Artikel mit Mitteln aus dem Publikationsfonds der Universität Stuttgart beglichen werden, sollte der geförderte Artikel in OPUS, dem Publikationsserver der Universität Stuttgart, eingebracht werden. Auch wenn der Publikationsfonds nicht in Anspruch genommen wird, möchten wir Autorinnen und Autoren der Universität Stuttgart darum bitten, ihre Publikationen in OPUS einzubringen.

Unterstützung bei individuellen Preisverhandlungen mit Verlagen

Die Universität Stuttgart ermutigt ihre Autorinnen und Autoren, Artikelgebühren (APCs) von mehr als 2.400 Euro (inkl. MWSt.) mit den Verlagen individuell zu verhandeln, sodass eine volle Finanzierung aus zentralen Mitteln möglich ist. Die Universitätsbibliothek unterstützt bei Bedarf.

Zusätzlich zu den Haushaltsmitteln stehen im laufenden Jahr für Publikationen bis 2.000 Euro brutto Mittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Verfügung. Die Universität Stuttgart unterstützt die weithin anerkannten Kriterien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Förderung des Open Access.

Weitere Fragen beantwortet der Open-Access-Beauftragte der Universität Stuttgart:

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Dieses Bild zeigt Stefan Drößler

Stefan Drößler

 

Open-Access-Beauftragter, Fachreferat, Koordination Publikationsserver OPUS, BMBF-Projekte OpenIng, TU9_Monos, DFG-Projekt OA-Publikationskosten, OER

[Foto: Frank Wiatrowski]

 

Open-Access-Team

Holzgartenstr. 16
70174 Stuttgart

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