Führende Wissenschaftsorganisationen haben am 22. Oktober 2003 die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen unterzeichnet:
Sie wurde in englischer Sprache verfasst (engl. Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities) und ist einer der Meilensteine der Open Access-Bewegung. Der Wortlaut der englischen Version ist maßgebend.
Vorbemerkung
Das Internet hat die praktischen und wirtschaftlichen Bedingungen für die Verbreitung von wissenschaftlichem Wissen und kulturellem Erbe grundlegend verändert. Mit dem Internet ist zum ersten Mal die Möglichkeit einer umfassenden und interaktiven Repräsentation des menschlichen Wissens, einschließlich des kulturellen Erbes, bei gleichzeitiger Gewährleistung eines weltweiten Zugangs gegeben.
Wir, die Unterzeichner, fühlen uns verpflichtet, die Herausforderungen des Internets als dem zunehmend an Bedeutung gewinnenden Medium der Wissensverbreitung aufzugreifen. Die damit verbundenen Entwicklungen werden zwangsläufig zu erheblichen Veränderungen im Wesen des wissenschaftlichen Publizierens führen und einen Wandel der bestehenden Systeme wissenschaftlicher Qualitätssicherung einleiten.
Im Sinne der Budapester Initiative (Budapest Open Access Initiative), der ECHO-Charta und der Bethesda- Erklärung (Bethesda Statement on Open Access Publishing) haben wir diese Berliner Erklärung mit dem Ziel aufgesetzt, das Internet als Instrument für eine weltweite Basis wissenschaftlicher Kenntnisse und menschlicher Reflektion zu fördern und die erforderlichen Maßnahmen zu formulieren, die von Entscheidungsträgern, Forschungsorganisationen, Förderinstitutionen, Bibliotheken, Archiven und Museen zu bedenken sind.
Ziele
Unsere Aufgabe Wissen weiterzugeben ist nur halb erfüllt, wenn diese Informationen für die Gesellschaft nicht in umfassender Weise und einfach zugänglich sind. Neben den konventionellen Methoden müssen zunehmend auch die neuen Möglichkeiten der Wissensverbreitung über das Internet nach dem Prinzip des offenen Zugangs (Open Access-Paradigma) gefördert werden.
Wir definieren den offenen Zugang oder den ‚Open Access’ als eine umfassende Quelle menschlichen Wissens und kulturellen Erbes, die von der Wissenschaftsgemeinschaft bestätigt wurden.
Die Vision von einer umfassenden und frei zugänglichen Repräsentation des Wissens lässt sich nur realisieren, wenn sich das Internet der Zukunft durch Nachhaltigkeit, Interaktivität und Transparenz auszeichnet. Inhalte und Software müssen offen zugänglich und kompatibel sein.
Definition einer Veröffentlichung nach dem Prinzip des offenen Zugangs (Open Access-Veröffentlichung)
Der offene Zugang als erstrebenswertes Verfahren setzt idealerweise die aktive Mitwirkung eines jeden Urhebers wissenschaftlichen Wissens und eines jeden Verwalters von kulturellem Erbe voraus. Open Access- Veröffentlichungen umfassen originäre wissenschaftliche Forschungsergebnisse ebenso wie Ursprungsdaten, Metadaten, Quellenmaterial, digitale Darstellungen von Bild- und Graphik-Material und wissenschaftliches Material in multimedialer Form.
Open Access-Veröffentlichungen müssen zwei Voraussetzungen erfüllen:
- Die Urheber und die Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen gewähren allen Nutzern unwiderruflich das freie, weltweite Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen und erlauben ihnen, diese Veröffentlichungen – in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird. (Die Wissenschaftsgemeinschaft wird, wie schon bisher, auch in Zukunft Regeln hinsichtlich korrekter Urheberangaben und einer verantwortbaren Nutzung von Veröffentlichungen definieren) Weiterhin kann von diesen Beiträgen eine geringe Anzahl von Ausdrucken zum privaten Gebrauch angefertigt werden.
- Eine vollständige Fassung der Veröffentlichung sowie aller ergänzenden Materialien, einschließlich einer Kopie der oben erläuterten Rechte wird in einem geeigneten elektronischen Standardformat in mindestens einem Online-Archiv hinterlegt (und damit veröffentlicht), das geeignete technische Standards (wie die Open Archive-Regeln) verwendet und das von einer wissenschaftlichen Einrichtung, einer wissenschaftlichen Gesellschaft, einer öffentlichen Institution oder einer anderen etablierten Organisation in dem Bestreben betrieben und gepflegt wird, den offenen Zugang, die uneingeschränkte Verbreitung, die Interoperabilität und die langfristige Archivierung zu ermöglichen.
Unterstützung des Übergangs zum „Open Access“-Paradigma für elektronische Publikationen
Unsere Organisationen unterstützen die Weiterentwicklung des neuen Open Access-Paradigmas mit dem
Ziel, den größtmöglichen Nutzen für Wissenschaft und Gesellschaft zu erreichen. Dieses Anliegen wollen
wir fördern, indem wir
- unsere Forscher und Stipendiaten darin bestärken, ihre Arbeiten entsprechend den Grundsätzen des Open Access-Paradigmas zu veröffentlichen;
- die Verwalter von kulturellem Erbe ermuntern, den offenen Zugang durch Bereitstellung ihrer Ressourcen im Internet zu fördern;
- Mittel und Wege zur Evaluierung von Open Access-Veröffentlichungen und Online-Zeitschriften entwickeln, damit die Standards wissenschaftlicher Qualitätssicherung und guter wissenschaftlicher Praxis erhalten bleiben;
- dafür eintreten, dass Open Access-Veröffentlichungen bei der Beurteilung wissenschaftlicher Leistungen anerkannt werden;
- dafür eintreten, dass die spezifischen Beiträge für die Entwicklung einer Open Access-Infrastruktur in Form von Software-Entwicklung, der Bereitstellung von Inhalten, der Metadaten-Erstellung oder der Veröffentlichung einzelner Artikel allgemein anerkannt werden.
Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass der Prozess des Übergangs zu einer Kultur des offenen Zugangs
rechtliche und finanzielle Auswirkungen auf die Wissensverbreitung hat. Unsere Organisationen unterstützen
deshalb auch die Weiterentwicklung der bestehenden rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen,
um die Voraussetzungen für eine optimale Nutzung eines offenen Zugangs zu ermöglichen.
Es gilt die englische Fassung der Berliner Erklärung: http://oa.mpg.de/openaccess-berlin/berlin_declaration.pdf
Unterzeichner
Für die deutschen Forschungsorganisationen (in alphabetischer Reihenfolge) am 22. Oktober 2003:
Hans-Jörg Bullinger | Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft |
Karl Max Einhäupl | Vorsitzender des Wissenschaftsrates |
Peter Gaehtgens | Präsident der Hochschulrektorenkonferenz |
Peter Gruss | Präsident der Max-Planck-Gesellschaft |
Hans-Olaf Henkel | Präsident der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. |
Walter Kröll | Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft |
Ernst-Ludwig Winnacker | Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft |
Weitere nationale und internationale Unterzeichner:
Bernard Larrouturou | Director General, Centre National de la Recherche Scientifique (CNRS) |
Jürgen Mittelstraß | Präsident der Academia Europaea |
Paolo Galluzzi | Director, Istituto e Museo di Storia della Scienza, Florence |
Christian Bréchot | Director General, Institut National del la Santé et de la Recherche Médicale (INSERM) |
Yehuda Elkana | President and Rector, Central European University, Budapest |
Jean-Claude Guédon | Open Society Institute |
Martin Roth | Generaldirektor der Staatliche Kunstsammlungen, Dresden |
Friedrich Geisselmann | Vorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes |
José Miguel Ruano Leon | Minister of Education, Cultura y Deportes Gobierno de Canarias |
Dieter Simon | Präsident der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften |
Jens Braarvig | Director, Norwegian Institute of Palaeography and Historical Philology |
Peter Schirmbacher | Vorstandssprecher der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation |
Stand 22. Oktober 2003 (Konferenzende)
Aktueller Stand der Unterzeichner: http://oa.mpg.de/lang/de/berlin-prozess/signatoren/